Explosionen können durch hohe Temperaturen und Drücke nicht nur Sachschäden und Produktionsausfälle verursachen, sondern zu einer unmittelbaren Lebens- oder Gesundheitsgefahr für Mitarbeiter und andere Personen führen.
Daher wurden weltweit Rechtsnormen mit dem Ziel erstellt, Explosionen zu verhindern. Die europäische Richtlinie 1999/92/EG „Richtlinie über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können“ und deren jeweilige Umsetzung in nationales Recht verpflichtet alle Unternehmen/Betriebe in der EU, in denen Bereiche mit explosionsfähigen Atmosphären vorhanden sind, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Darin sind die Gefährdungen zu ermitteln, die explosionsgefährdeten Bereiche zu klassifizieren und die angewandten Maßnahmen zu dokumentieren. Das hierfür angewandte und im Dokument nachvollziehbar beschriebene systematische Vorgehen ist auch für Betriebe außerhalb des Geltungsbereiches der Richtlinie anwendbar und sinnvoll.
Diese Broschüre soll eine Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes, über unterschiedliche nationale Vorschriften hinweg, sein. Nationale Regelwerke können durchaus höhere Anforderungen stellen.
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Praxishilfe zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes | Download (2,85 MB) |